Recht


Mobilität findet in Deutschland in einem umfänglich rechtlich geregelten Rahmen statt. Inhaltlich reicht die Palette vom Planungsrecht für Verkehrsinfrastrukturen über technische Vorschriften für Fahrzeuge, über Umweltrecht bis hin zu Fahrgastrechten.

Mobilität ist international, insofern gibt es einen sehr großen überstaatlichen Rechtsrahmen, der von weltweit geltenden Regeln für die Luftfahrt bis zum teilweise direkt geltenden EU-Recht reicht.

Dies untersetzend bzw. weitere Bereiche regelnd, gibt es noch umfängliches Bundes- und Landesrecht.

Es gibt keine grundsätzlichen Trends zur Deregulierung, sondern im Normalfall Trends zur Rechtsverdichtung ergänzt durch umfangreiche Rechtsprechung.

Mit der größten Geschwindigkeit entwickelt sich das EU-Recht weiter. Dabei werden neue Rechtsfelder aus vormals nationalen Zuständigkeiten erschlossen und bereits geregelte Bereiche intensiv weiterentwickelt. Mittlerweile gibt es z.B. im Bereich der Luftfahrt nicht nur umfassende inhaltliche Regelungen für viele Themen sondern ebenfalls detaillierte Vorschriften, mit welchen Verwaltungen diese vollzogen werden müssen. Dieses System wird umfangreich europäisch kontrolliert und sanktioniert.

Um innovative Lösungen im Bereich der Mobilität testen zu können, wird oftmals von Experimentierklauseln und Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. Diese Möglichkeit in vielen Rechtsfeldern zu behalten und den für gelungene Lösungen benötigten Rechtsrahmen in das „Normalrecht“ zu überführen, ist ein wichtiger Punkt für die Zukunft.

„Verkehrsfremde“ Akteure drängen verstärkt in den klassischen Mobilitätsmarkt. Dies kollidiert oftmals mit dem bestehenden Rechtsrahmen (z. B. Personenbeförderungsgesetz) dokumentiert aber auch kreatives Potential, das für zukunftsträchtige Lösungen unverzichtbar ist.