Infrastrukturen bedarfsgerecht anpassen, erhalten und entwickeln


Die Landesregierung wird das vorhandene Netz an Verkehrsinfrastrukturen bedarfsgerecht erhalten und punktuell ausbauen. Dabei haben der Bestandserhalt und die Bestandsentwicklung Priorität vor dem Neubau. Dies bedeutet:

 

  • Planungs- und Investitionsmittel entsprechend der Straßennetzkonzeption in Leistungsnetz, Grundnetz und Grünes Netz priorisieren.
  • Den Neu- bzw. Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 planerisch vorbereiten und umsetzen.
  • Im Leistungsnetz ist der überwiegend gute Zustand zu halten.
  • Im Grundnetz punktuell Schwachstellen beseitigen und Ortsdurchfahrten sanieren sowie die Verkehrssicherheit verbessern.
  • Im Grünen Netz die Verkehrssicherungspflicht gewährleisten, Investitionen werden im Einzelfall geprüft.
  • Bauwerke unabhängig von der Netzzuordnung in einem verkehrssicheren Zustand erhalten.
  • Bei vom Bund verwalteten Infrastrukturen, den Schienen- und Wasserwegen, strukturpolitisch bedeutsame Investitionen einfordern und Planungen weiter aktiv unterstützen.
  • Aktiv bediente Bahnhöfe erhalten und als barrierefrei zugängliche Mobilitätszentren entwickeln.
  • Die digitale Infrastruktur im ganzen Land als Voraussetzung wirtschaftlicher und regionaler Entwicklung sowie moderner Mobilitäts- und Lebensmodelle ausbauen.
  • Die Entwicklung kommunaler Verkehrsinfrastrukturen und des übrigen ÖPNV weiter unterstützen.
  • Mobilitätsfragen einschließlich der Mobilitätskosten bei Konzepten und Planungen anderer Politikfelder stärker berücksichtigen.
  • Die Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur weiterentwickeln.

 

 

 

Wie will die Landesregierung das Ziel erreichen?


  • Erarbeitung einer Gesamtstrategie Straße (Leistungsnetz, Grundnetz, Grünes Netz, Erhaltungsstrategie, Abstufungskonzept Grünes Netz, Standards netzbezogen setzen, Evaluation der Alleenkonzeption)
  • Verstetigung der Investitionstätigkeit im Landesstraßengrundnetz (weiterhin Schwerpunkt Ortsdurchfahrten)
  • Weitere Unterstützung der Aufgabenträger des übrigen ÖPNV, besonders bei der Herstellung der Barrierefreiheit
  • Förderung des Kommunalen Straßenbaus weiter mit dem Schwerpunkt Bestandserhalt und Bestandsentwicklung
  • Dialog mit der DB AG und Kommunen zum Umgang mit aktiven Bahnhöfen und Bahnhofsgebäuden ohne verkehrliche Funktion
  • Weitere Förderung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur
  • Verkehrsauswirkungsanalysen im Rahmen der Infrastrukturplanungen anderer Fach-/ Politikbereiche als Teil aller Konzepte der Landesregierung
  • Unterstützung einer entfernungsabhängigen, nutzerbezogenen LKW- Maut auf Bundesfernstraßen
  • Prüfung der Auswirkungen auf Landesstraßen durch die Einführung einer LKW- Maut auf allen Bundesstraßen, ggf. Nachsteuerung zur Vermeidung von Mautausweichverkehr

 

 

Wie will die Landesregierung das Erreichen der Ziele bewerten?


  • Regelmäßige Zustandsbewertung der Bundes- und Landesstraßen:
    • Im Leistungsnetz keine Verschlechterung des linienbezogenen Zustands gegenüber der Zustandserfassung aus dem Jahr 2014.
    • Im Grundnetz den Wert der Zustandserfassung 2014 halten.
    • Im Grünen Netz den Wert der Zustandserfassung 2011 halten.
  • Qualitative Bewertung im Rahmen der Berichterstattung